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Aufsicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an die zuständige Erzieherin und endet mit der Übergabe an eine abholberechtigte Person. Bitte achten Sie darauf, dass das Kind morgens persönlich an die Mitarbeiter*in übergeben wird. Auch beim Abholen sollte ein persönlicher Kontakt stattfinden.

 

Bitte richten Sie dies auch Personen aus, die das Kind nicht regelmäßig bringen, bzw. abholen (z.B. Großeltern, Verwandte, Freunde, Nachbarn). Es kann auch sein, dass bei der Übergabe des Kindes einige Dinge besprochen werden, z. B. wie war die Nacht, wie sind gesundheitliche Befindlichkeiten, gibt es besondere Stimmungslagen, gab es am Vormittag besondere Ereignisse etc.


Während Eltern-Kind-Aktionen obliegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.

 

Es sind 11 Erzieherinnen.