Kinderschutz
Als kommunale Einrichtung sind wir zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet.
Die Fachkräfte werden regelmäßig geschult.
Kinderschutz bedeutet auch, die Kompetenzen der Kinder zu fördern und ihre individuelle Persönlichkeit zu stärken. Dazu gehört ebenfalls dass Kinder in ihrer Meinungsäußerung zu stärken und sie im Alltag zu beteiligen.